Allgemeine Geschäftsbedingungen von SOMMERJUNG – Das Ferienlager für Erwachsene (Stand 2024)

SOMMERJUNG (nachfolgend SJ) mit Sitz in der Strandstraße 1 in 18055 Rostock führt auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen Veranstaltungen und Ferienlager für Erwachsene durch.

§1 Vertragsabschluss

Die Buchung der Veranstaltung kann schriftlich, telefonisch oder per Internet erfolgen. Der Teilnehmende bestätigt hiermit volljährig und laut BGB geschäftsmündig zu sein. Die Buchung ist für den Teilnehmenden ab dem Zeitpunkt der Zahlung verbindlich, kann aber zu weiter unten aufgeführten Konditionen storniert oder umgebucht werden. SJ versendet nach erfolgreicher Bezahlung eine Bestätigung per E-Mail. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmende haftet der Anmelder auch für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine Eigenen. Er ist außerdem verpflichtet die allgemeinen Geschäftsbedingungen den anderen Teilnehmenden schriftlich auszuhändigen. Falls diese nicht in schriftlicher Form bis zum Reisebeginn widersprechen, gelten für Sie die Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Sollten die Angaben in der Reisebestätigung von denen auf der Website abweichen, so stellt die abweichende Reisebestätigung ein neues Angebot von SJ an den Teilnehmenden dar, das dieser ablehnen oder mit der Zahlung des Reisepreises annehmen kann. Der Teilnahmevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes wirksam zustande.

§2 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche die allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert haben, sowie vor Ort die Sicherheitseinweisung zur Kenntnis genommen haben. Das Mindestalter der Teilnehmenden beträgt 18 Jahre und muss im Zweifel vor Ort mit einem amtlichen Dokument (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) nachgewiesen werden. Der Teilnehmende versichert bei Antritt in einer gesunden körperlichen Verfassung zu sein und Krankheiten, Verletzungen oder Allergien selbstständig dem Betreuer mitzuteilen. Er verpflichtet sich den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten und die Grenzen des ausgewiesenen Veranstaltungsgeländes zu respektieren. An Wettkämpfen und sonstigen Aktivitäten darf nur aktiv teilgenommen werden, wenn eine hierfür erforderliche Haftpflichtversicherung besteht und der Teilnehmende frei von Alkoholeinfluss, Drogen und Medikamenten ist. Der Teilnehmende hat die geltenden Regeln auf der Website gelesen und sich in den FAQ ausführlich informiert, dass das Mitbringen von Smartphones, Handys, Laptops, Gameboys, Uhren, digitalen Kameras und jedes andere elektronische Gerät, was nicht der körperlichen Sicherheit und Gesundheit dient, verboten ist. Waffen, Drogen und das Mitbringen von Alkohol ist ebenfalls nicht gestattet. Der Veranstalter behält sich daher vor, diese Dinge zu konfiszieren und erst nach der Veranstaltung wieder auszuhändigen.

§3 Preise, Zahlung, Gutscheine

Der auf der Website angegebene Preis für die Eintrittskarte enthält alle in der Beschreibung aufgeführten Leistungen und ist ein Endpreis zzgl. Versandkosten. Die Besteuerung erfolgt nach der Sonderregelgung für Reisebüros nach § 25 UStG. Der Gesamtpreis der Bestellung ist sofort zur Zahlung fällig. Wird der Betrag nach Buchung nicht innerhalb von 14 Tagen überwiesen, erlischt dieser Vertrag. Bei Zahlungseingang wird der Vertragsabschluss verbindlich. Nach vollständiger Reisepreiszahlung werden die Reiseunterlagen spätestens 7 Tage vor Reisebeginn an den Teilnehmenden übersandt. Die Verwendung von Gutscheinen darf von SJ jederzeit mit Belegen überprüft werden. Es gilt immer nur ein Gutschein pro Teilnehmender. Setzt ein Teilnehmender einen fremden, Ihm nicht zugedachten Gutscheincode ein, behält sich SJ vor, diesen nicht zu akzeptieren.

§4 Leistungen

Die genauen Leistungen ergeben sich aus den detaillierten Beschreibungen auf der Internetseite www.sommerjung.de und auf den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Programmpunkte auf der Webseite können von SJ jederzeit geändert oder durch andere Punkte ersetzt werden, solange der Grundcharakter des Programms davon nicht beeinflusst wird. Die in der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für SJ bindend. SJ behält sich jedoch ausdrücklich eine Änderung der Angaben vor, über die der Teilnehmende vor dem verbindlichen Abschluss des Vertrags informiert wird.

§5 Änderung von Leistungen und Preisen

Änderungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von SJ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind dem Veranstalter gestattet. Soweit sich nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostensteigerungen ergeben, ist SJ, sofern zwischen dem Zugang der Veranstaltungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als 21 Tage liegen, berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des Preises unter konkreter Darlegung der Kostensteigerung zu verlangen. Sollte sich der Preis um mehr als fünf Prozent erhöhen, kann der Teilnehmende von dem Vertrag zurücktreten und erhält seinen Ticketpreis zurück.

§6 Vertragsübertragung auf Dritte

Bis zum Veranstaltungsbeginn können die Tickets nach schriftlicher Zustimmung von SJ auf eine andere Person übertragen werden, die stattdessen die Rechte und Pflichten des Vertrages übernimmt. SJ kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Veranstaltungserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

§7 Rücktritt und Umbuchungen durch den Teilnehmenden

Der Teilnehmende kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Teilnehmende ist verpflichtet, den Rücktritt schriftlich per E-Mail oder Post zu erklären. Für den Rücktritt fallen unten aufgeführte Stornierungsgebühren an. SJ empfiehlt daher den Teilnehmenden ihr Ticket kostenlos auf eine andere Person zu transferieren. Details hierzu sind unter vorherigem Paragraph erklärt. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Stornostaffel ist in Prozent des Verkaufspreises angegeben und berechnet sich wie folgt. Bis zum 14. Tag vor Beginn der Veranstaltung beträgt die Stornierungsgebühr 50%, vom 13. bis achten Tag 80% und ab dem siebten Tag vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

§8 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann stets von einzelnen Verträgen zurücktreten, wenn der Teilnehmende mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät oder wenn der Teilnehmende die Pflichten aus dem Vertrag verletzt und sich vertragswidrig verhält. Alle dadurch entstehenden Mehrkosten sind vom Reisenden zu tragen. Der Veranstalter ist berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestzahl von 80 Personen nicht erreicht wird. Eine entsprechende Mitteilung muss dem Teilnehmenden bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn zugegangen sein. Der bereits gezahlte Reisepreis wird im vollen Umfang erstattet oder in beidseitiger Absprache kann ein Tickettransfer auf einen neuen Termin geleistet werden. SJ kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördlichen Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag aus den genannten Gründen durch SJ gekündigt, so kann der Teilnehmende für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen keine Entschädigung verlangen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen eines Teilnehmenden gegen die Anordnungen der Betreuer kann nach Absprache mit SJ und dem Teilnehmenden, dieser von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Sollte eine unverzügliche Abholung oder eigene Abreise des Teilnehmenden nicht möglich sein, fallen alle zusätzlichen Kosten (Beförderung, Begleitung etc.) dem Reisenden zur Last. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

§9 Nutzungsrechte

Alle von SJ oder anderen Reisedurchführenden erstellten Bilder, Fotos, Videos oder anderen Medien können ohne Nennung von persönlichen Daten des Abgebildeten vom Reiseveranstalter im Zusammenhang für eventuelle Referenzen, Präsentationen, werbewirksamen Medien, Internetauftritten, Bildergalerien und Ähnlichen örtlich, zeitlich inhaltlich unbeschränkt und ohne weitere Kennzeichnung genutzt, verarbeitet und veröffentlicht werden (z.B. Online, Internet, Print). Ist der Teilnehmende mit dem genannten Nutzungsrecht des Reiseveranstalters von eventuellen Einzelaufnahmen an seiner eigenen Person nicht einverstanden, so hat er dies spätestens eine Woche vor Antritt der Reise dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Mit der Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen akzeptiert der Teilnehmende, dass seine E-Mail Adresse vom Veranstalter genutzt werden darf, um diesem Informationen zur Veranstaltung zu senden. SJ gibt die E-Mail Adressen seiner Teilnehmenden niemals an Dritte weiter. Ergänzend gilt für die Verarbeitung von Kundinnen- und Kundendaten unsere Datenschutzerklärung.

§10 Haftung

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Die Haftung des Veranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden der Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen den Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, oder in der Reiseausschreibung, Bestätigung, Rechnung oder auf der Internetseite www.sommerjung.de als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich in diesen Fällen auf die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers, nicht aber auf die Leistungserbringung. Jegliche Kosten und Beeinträchtigungen des Teilnehmenden, die ohne Verschulden des Veranstalters, (z.B. durch Zeitverschiebungen, verkehrsbedingte Verzögerungen, technische Defekte, menschliches Versagen, etc.) entstehen, werden vom Veranstalter nicht erstattet. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmenden durch Eigenverschulden, höhere Gewalt, Kriegsereignisse oder Terroranschläge entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Aussagen, Reisebeschreibungen auf Internetseiten und Eigenausschreibungen von Reisevermittlern, wenn diese nicht ausdrücklich und schriftlich vom Reiseveranstalter genehmigt oder bestätigt wurden. Dem Teilnehmenden sind die Gefahren der Nutzung des Veranstaltungsgeländes und der dort stattfindenden Events und Spiele sowie die Nutzung der Sportgeräte bekannt. Der Teilnehmende nimmt an der Veranstaltung auf eigenes Risiko teil, unter Ausschluss jeglicher Haftung des Veranstalters, seiner Mitarbeiter:innen, Beauftragter, Helfer:innen, Behörden, Grundstücksbesitzer:innen oder anderer Personen und Unternehmen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

§11 Gewährleistung und Ausschlüsse

Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so ist dies einem vor Ort verantwortlichen Ansprechpartner:in des Veranstalters sofort mitzuteilen, um die Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe dessen geben zu können. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Teilnehmenden zumutbar ist und die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Eine Kündigung des Vertrages wegen eines Mangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn keine zumutbare Abhilfe geleistet wird, nachdem hierfür eine angemessene Frist gesetzt wurde. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe für den Veranstalter unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmenden gerechtfertigt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung müssen innerhalb einer Woche nach Beendigung der Reise schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann geltend gemacht werden, wenn das Fristversäumnis nicht dem eigenen Verschulden des Teilnehmenden zuzurechnen war. Alle vertraglichen Ansprüche enden nach einem Jahr ab Beendigung der Reise.

§12 Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Änderungen zu diesem Vertrag bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von SJ. Auf diesen Vertrag sowie alle Rechtsstreitigkeiten hieraus, gleich aus welchem Rechtsgrunde, findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden als Ersatz für die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung eine wirksame bzw. durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem von den Vertragsparteien gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt auch für Änderungen bzw. Ergänzungen. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke.